Transportkostenübernahme durch die Krankenkassen
Bei chronischen Erkrankungen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen seit dem 01.04.2005 nur noch Fahrten für chronisch kranke Patienten (z.B. Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie bei Krebspatienten).
Bei Krebsbehandlungen (sog. Bestrahlungsfahrten) werden jedoch nur die Kosten für die Behandlung bezahlt. Die Fahrtkosten für die Voruntersuchungen werden von den meisten Krankenkassen nicht oder nur sehr ungern übernommen. Bei diesen Fahrtkosten empfehlen wir, mit der jeweiligen Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und abzuklären, welche Fahrten genau übernommen werden.
Fahrten zu/von ambulanten Operationen
Ebenfalls werden die Kosten übernommen, wenn es sich um eine ambulante Operation handelt, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden wird. Bei dieser Art der Kostenübernahme muß immer vorab die Genehmigung der Krankenkasse in schriftlicher Form angefordert werden. Diese Genehmigung muss dem Mietwagenunternehmer vor Beginn der Fahrt zugeleitet werden. Für diese Genehmigung benötigt der Patient wiederum eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", der sog. Transportschein. Diesen bekommt man bei dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt.
Diesen Transportschein muss dem Mietwagenfahrer ebenfalls ausgehändigt werden.
Fahrten zu/von stationären Aufenthalten
Fahrten zu stationären Aufnahme bedürfen keiner Vorabgenehmigung. Bei dieser Art von Fahrten benötigt der Patient aber auf jeden Fall die "Verordnung einer Krankenbeförderung", d.h. den sog. Transportschein. Diesen bekommt man bei dem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt. Der Transportschein muss dem Mietwagenfahrer ausgehändigt werden, damit wir direkt mit der Krankenkasse abrechnen können.
Bitte beachten Sie, daß es keine Garantie gibt, daß die Kasse die vollen Kosten übernimmt. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten und ggf. in welcher Höhe diese übernommen werden.
Eigenanteil
Hierbei handelt es sich um den so.g. gesetzlichen Eigenanteil nach SBG V. Die Zuzahlung pro Fahrt beläuft sich auf mindestens 5,-- € und maximal 10,-- €. Bitte beachten Sie, daß bei einer Fahrt mit Wartezeit für beide Teile jeweils getrennte Eigenanteile fällig werden - die Wartezeit zählt hier soviel wie eine zweite Fahrt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Möglichkeit haben, sich von dieser Zuzahlung befreien zu lassen. Bitte informieren Sie auch unsere Fahrer, ob sie zuzahlungsbefreit sind. Die Zuzahlung werden wir Ihnen für Ihre Unterlagen gerne quittieren.